Erläuterungen zur C-Prüfungsordnung
C-PrüfungsordnungStand März 1999
Zu § 3:
Prüfungstermine (zu § 6B) III. bis VII.): Das Amt für
Kirchenmusik gibt für jedes Jahr einen(!) Klausurtermin bekannt.
Die Bestätigung der Kirchengliedschaft durch das zuständige Pfarramt hat folgenden Wortlaut:
Frau/Herr | ......................................................................... |
geboren am | ......................................................................... |
zu | ......................................................................... |
getauft am | ......................................................................... |
und konfirmiert am | ......................................................................... |
ist Glied der hiesigen Kirchengemeinde. |
|
(Siegel) |
(Unterschrift der Pfarrerin / des Pfarrers) |
Zu §4:
Die Prüfungsgebühr beträgt EUR 40,- (Stand 2002).
Bankverbindung: Evang. Kreditgenossenschaft eG, Frankfurt a.M.
(BLZ 500 605 00), Konto-Nr. 400 166 4.
Zu § 6 A) I. (1):
Orgel/Gemeindebegleitung
Ohne Vorbereitungszeit: die vom Blatt zu spielenden Begleitsätze
von Liedern und liturgischen Weisen müssen nicht notwendigerweise
im vollen Tempo gespielt werden.
Choralnotation bedeutet im EG
Noten ohne Hälse, z. B. EG 177.1.
Einstimmig spielen heißt: mit beiden Händen und Pedal.
Auswendigspiel: z. B.
EG 316 Lobe den Herren,
EG 440 All Morgen ist ganz frisch und neu,
EG 179 Allein Gott in der Höh sei Ehr,
EG 321 Nun danket alle Gott,
EG 324 Ich singe dir mit Herz und Mund,
EG 161 Liebster Jesu, wir sind hier,
EG 184 Wir glauben Gott im höchsten Thron.
Zu § 6 A) II.:
Tasteninstrument mit Schwerpunkt Popularmusik /
Gemeindebegleitung
(1) Das Vomblattspiel muss nicht notwendigerweise im vollen
Singtempo geschehen.
Choralnotation bedeutet im EG
Noten ohne Hälse, z. B. EG 177.1.
Auswendig z. B.
EG 272 Ich lobe meinen Gott von ganzem Herzen,
EG 268 Strahlen brechen viele,
EG 360 Die ganze Welt hast du uns überlassen,
EG 638 Ich lobe meinen Gott, der aus der Tiefe,
EG 582 Let us break bread together,
EG 631 In Gottes Namen wolln wir finden.
Beherrschung und Anwendung verschiedener populärer Stilarten aus
den Bereichen Jazz, Rock, Pop, Gospel; fließendes Akkordspiel
nach Akkordsymbolen.
(2) Das Solostück soll entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der
nachfolgend genannten Stücke ausgewählt sein:
Autumn leaves, Misty aus: All Time
Standards Piano (Edition Schott 7857).
Zu § 6 A) III.:
Gitarre
(1) Das Vomblattspiel muss nicht notwendigerweise im vollen
Singtempo geschehen.
Choralnotation bedeutet im EG
Noten ohne Hälse, z. B. EG 177.1.
Auswendigspiel: siehe Erläuterungen zu § 6 A) I. (1)
und
§ A) II. (1).
Beherrschung und Anwendung verschiedener populärer Stilarten aus
den Bereichen Jazz, Rock, Pop, Gospel; fließendes Akkordspiel
nach Akkordsymbolen.
(2) Das Solostück soll entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der
nachfolgend genannten Stücke ausgewählt sein:
Vanessa,
Schöner Morgen aus: Werner Hucks Gitarren Noten
(Bd. I) (PILA Music 30320)
Zu § 6 A) IV.:
Chorleitung
(1) Unter motettisch wird hier verstanden: schwieriger als
ein Kantionalsatz. Das EG-Lied aus Popularmusik-Bereich liegt im
Schwierigkeitsgrad der Sätze des Pop-Chorbuches zum Evangelischen
Gesangbuch
Morning has broken (Verband evang. Chöre in Hessen
und Nassau).
(2) Partiturspiel: Die Aufgaben liegen im Schwierigkeitsgrad der
Vulpius'schen Bibelspruchmotetten.
(3) Ein Arbeitsblatt zur Kantoreipraxis und zum Band-Instrumentarium
ist im Amt erhältlich.
(4) Vomblattsingen von Vierklängen: gemeint sind Septakkorde und
ihre Umkehrungen.
(5) Singen von liturgischen Gesängen: Drei Stücke werden vom
Amt als Aufgabe gestellt und mit der Chorleitungsaufgabe zugesandt.
Zu § 6 A) V.:
Posaunenchorleitung
(1) Das Choralvorspiel hat den Schwierigkeitsgrad vergleichbar
wie: Magdalene Schauß-Flake Nun danket alle Gott
(EG 321) aus 101 Bläservorspiele zu Melodien des
EG (Buch & Musik ejw, Stuttgart), Begleitsatz hierzu aus dem
Posaunen-Choralbuch zum Evangelischen Gesangbuch.
Das Vorspiel zu einem Lied aus dem Popbereich hat den
Schwierigkeitsgrad vergleichbar wie: Ralf Grössler Komm,
sag es allen weiter (EG 225) aus
101 Bläservorspiele zu Melodien des
EG (Buch & Musik ejw, Stuttgart), Begleitsatz hierzu aus dem
Posaunen-Choralbuch zum Evangelischen Gesangbuch.
(3) Das Solostück soll entsprechend dem Schwierigkeitsgrad
der nachfolgend genannten Stücke ausgewählt sein.
Für Posaune: Henry Purcell Voluntary für
Posaune und Orgel (Klavier), Johann Melchior Molter Sinfonie in
F für Posaune und Orgel (Klavier), Girolamo Frescobaldi
Toccata für Posaune und Orgel (Klavier), Georg
Philipp Telemann Sonata für Posaune und Orgel
(Klavier); sämtlich erschienen im Strube Verlag,
München/Berlin
(Strube Edition 2510).
Für Trompete: Giuseppe Torelli Sinfonia in
B-Dur (EM 1365), Arcangelo Corelli Sonata in B-Dur
für 2 Trompeten und Orgel [die 1. Trompete] (EM 1354),
Stücke alter Meister (EM 1351), Tommaso Albinoni
Sonata in B-Dur (EM 1360), Pavel Josef Vejvanovsky
Suite in B-Dur (EM 1355); sämtlich erschienen im
Verlag Merseburger, Kassel.
Zu § 6 A) VI.:
Instrumentalensembleleitung
(1) Hinweise zur Ausbildung: Auch hier benennt das Amt für
Kirchenmusik einen Ausbildungsleiter, der nach Möglichkeit selbst
Leiter eines vergleichbaren Ensembles ist. Studiert werden kann auch
auf Kursen des Amtes für Kirchenmusik (z. B. bei Burkhard
Jungcurt). Im Fernstudium ist das Arbeitspapier
Kantoreipraxis des Amtes für Kirchenmusik zu
erarbeiten; darauf sind zu Übungszwecken Sätze für das
verfügbare Ensemble einzurichten umd mit dem AUsbildungsleiter zu
besprechen.
Die Aufgaben zur Einrichtung werden vom Amt drei Wochen vor der
Prüfung zugesandt (Bearbeitungszeit: eine Woche).
Zu § 6 B) I.:
Gemeindesingen
Mit der Anmeldung zur Prüfung sind drei selbstgewählte
Lieder zu benennen. Das Amt für Kirchenmusik wählt aus
diesen eines aus und benennt ein weiteres zu vermittelndes
Lied.
Rezitation eines Psalmes: gehobenes Sprechen im Gegenüber
zu einer Gruppe (wie beim Bühnenvortrag).