Anmerkungen zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung D
Aus: Kirchenmusikalische Nachrichten Heft 4/2003In den letzten Jahren hat sich die Ausbildung nebenamtlicher KirchenmusikerInnen in unserer Kirche erfreulich belebt. Die zum 1.6.2003 in Kraft getretene Ausbildungs- und Prüfungsordnung D stellt für Ausbildungsinteressierte und Ausbildende das Nötige zusammen:
Zu 1. Die Zuständigkeiten für die D-Prüfung
In Hessen-Nassau bilden im D-Bereich hauptamtliche KirchenmusikerInnen aus, teilweise auch ReferentInnen der Abteilung Kirchenmusik des Zentrums Verkündigung, teilweise auch Privatpersonen. Daher regelt die Ordnung zunächst die Zuständigkeiten.Zu 2. Die Ausbildungsinhalte
Die Ordnung ist ausführlich in den Bereichen Orgel und Chorleitung, in denen viele unterschiedliche Ausbildende unabhängig voneinander tätig sind. In den Bereichen- Kinderchorleitung
- Bläserchorleitung
- Popularmusik Taste und
- Popularmusik Chor
Die allgemeinen Fächer sind in allen Bereichen
- Singen
- Musiklehre
- Liturgik und Kirchenkunde
Zu 3. Die Prüfungsinhalte
Was ändert sich in der Prüfungspraxis? In der Prüfung werden neben dem Einzelfach (z.B. Orgelspiel oder Kinderchorleitung) auch die drei allgemeinen Fächer geprüft:- Singen
- Musiklehre
- Liturgik und Kirchenkunde
Die Prüfungsordnung ist bei der Abteilung Kirchenmusik des Zentrums Verkündigung erhältlich.
LKMD Michael Graf Münster
Hier finden Sie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung als html-Version und als pdf-Version.