Beide Bezirke
Südnassau Rheinhessen

Lehrgangsbezuschussung durch Bezirksverband Rheinhessen in 2013

Der Bezirksvorstand hatte auf seiner Oktobersitzung 2012 intern beschlossen, alle Bläserausbildungslehrgänge des Posaunenwerks der EKHN für rheinhessische Teilnehmende mit 10 % der Kurskosten pro Teilnehmer zu bezuschussen.

Der Vorschlag fand auf der Bezirksversammlung 2013 durch die stimmberechtigten Posaunenchorvertreter volle Zustimmung.

Diese Unterstützungszahlung gilt für alle Lehrgänge, die das Posaunenwerk anbietet, unabhängig unter welcher Leitung (Landesposaunenwart (LPW)) das Seminar / der Kurs angeboten wird.

Ausnahme: Es gibt keine Vergünstigungen für Bläser-/Familienfreizeiten.

Finanzielle Abwicklung

Das betreffende Posaunenchormitglied wendet sich direkt an den Kassierer des Bezirksverbands (Thomas Thielmann), und weist durch Beleg-Vorlage die gezahlten Teilnahmebeiträge nach.

Gleichzeitig gibt er die Bankverbindung an, auf die der Zuschuss überwiesen werden soll (Name des Kontoinhabers, Kontonummer, Bankleitzahl).

10 % der Kursgebühren werden dann auf das angegebene Konto erstattet.

Als Belege kommen in Frage:

  • Quittungen über bar eingezahlte Teilnehmer-Beiträge (in Kopie)
  • Überweisungsauftrages an die Bank (in Kopie)

Die Belege sind bis zum 01.12. des laufenden Jahres einzureichen.

Für Kurse, die in den Monaten November und Dezember stattfinden, endet diese Frist am 31.01. des Folgejahres.

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31.03.2014.