Verfahren für die GEMA-Meldung
Das Verfahren für die GEMA-Meldung von Konzerten hat sich seit dem 01.01.2008 geändert. Seit dieser Änderung müssen die Konzertprogramme geschickt werden an das
Referat Urheberrecht (Ref. 217)
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
Bitte beachten Sie die Bedingungen für die Konzertorganisation (z.B.: alleiniger Veranstalter MUSS die Kirchengemeinde sein), für die Programmgestaltung und für die Meldung selbst (z.B.: die richtige Beschriftung der einzusendenden Originalprogramme). Bitte lesen Sie hierzu das Kurz-Info über den Pauschalvertrag und das Merkblatt über den Pauschalvertrag.
Landeskirchenmusikdirektor Graf Münster teilt in seinem Brief mit, dass die Abteilung Kirchenmusik des Zentrums Verkündigung der EKHN Beratungen zum Thema GEMA und Urheberrecht anbietet.
Der zuständige Ansprechpartner ist
Tel.: 069 / 71379-123
Fax: 069 / 71379-120
E-Mail: wolfgang.hainsch@zentrum-verkuendigung.de.
Weiterführende Informationen zum Urheberrecht finden Sie im Internet unter www.ekd.de/urheberrecht.
Formulare
- Ersatzprogramm für Konzertmeldungen (doc) (Bitte dieses Formular nur verwenden, wenn keine gedruckten Programmexemplare vorliegen.)
- Laufzettel mit Adressvordrucken (doc)
Informationen
- Kurz-Info über den Pauschalvertrag (pdf)
- Merkblatt über den Pauschalvertrag (pdf)
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Urheberrecht in den Kirchen der EKD
Eine Information für Kirchengemeinden, Pfarrer/innen, Kirchenmusiker/innen und Andere über Pauschalverträge mit Verwertungsgesellschaften (pdf) - Merkblatt der EKHN zum Urheberrecht
- Brief LKMD Graf Münster wegen GEMA (pdf)